Im BEBAUUNGSPLAN können Festsetzungen erfolgen über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch über öffentliche und private Grünflächen oder Verkehrsflächen. Daneben können unter anderem auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden. Zusätzlich kann der Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften im Sinne der Landesbauordnung (z.B. Vorgaben zur äußeren Gestalt des Gebäudes und/oder der Freiflächen) enthalten.
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im Baugesetzbuch (BauGB) im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Neben der frühzeitigen Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung oder Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung ist zudem die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind für den/die Grundstückseigentümer:in rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan (Planzeichnung) im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, einen Festsetzungskatalog in Textform sowie eine Zeichenerklärung. Zusätzlich hierzu wird eine städtebauliche Begründung als schriftliche Erklärung der getroffenen Festsetzung beigefügt.