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Der Wettbewerb

Zielsetzung

Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs wurden mehrere Büros von Architekten und Landschaftsplanern eingeladen, ihre Vison vom Neubaugebiet "Tarnowitzer Bogen" zu entwickeln.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die einzelnen Vorgaben, die im Wettbewerb eine Rolle gespielt haben.

Ein signifikanter Teil der Wohneinheiten soll im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen. Hier besteht ein besonderer Bedarf an Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte und/oder für Familien.

Außerdem soll im ersten Bauabschnitt auch eine Kindertagesstätte für vier Gruppen errichtet werden. Der Investor hat der Stadt zudem für die Freiwillige Feuerwehr Bockum-Hövel ein circa 5.500 m² großes Baugrundstück überlassen.

Nachstehend können Sie anhand der Ausschreibungstexte nachvollziehen, mit welchen Anforderungen sich die am Wettbewerb beteiligten Planer beschäftigen mussten.

Aktuell wird aus dem städtebaulichen Entwurf konkret eine Unterlage entwickelt, die vom Rat später als Bebauungsplan für das Areal verabschiedet wird. Dabei handelt es sich um einen laufenden Prozess über dessen Zwishenstand Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung informiert werden.

1. Bau- und Freiraumabschnitte

Die entstehende Bebauung ist in eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung einzubinden. Das Plangebiet ist hierzu über wohnquartiersgerechte Grünstrukturen zu gliedern. Darüber hinaus sind bedarfsorientierte Angebote für Kinderspielflächen in die Planung zu integrieren. In Gänze ist ein qualitätvoller öffentlicher Raum mit Aufenthaltsangeboten und einem hohen Gebrauchswert für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu realisieren.

2. Erschließung und Mobilität

Das geplante Baugebiet wird im Nord-Westen durch die L881 – Tarnowitzer Straße – und durch die Anliegerstraße Südgeist im Osten begrenzt. Darüber hinaus besteht im Süden ein Anschluss an die Anliegerstraße Am Schmerberg. Für eine möglichst konfliktfreie Verkehrsabwicklung sollte das Baugebiet mindestens zwei Anschlusspunkte erhalten. Für den nördlichen Erschließungsabschnitt ist eine neue Zufahrt zum Plangebiet gegenüber der Straße Zum Hang denkbar.

Das nördliche und südliche Quartier kann verkehrstechnisch verbunden werden, um für den Notfall eine Beipasslösung zur Verfügung zu haben. Ein Durchfahrtsverkehr im Regelbetrieb für den motorisierten Individualverkehr sollte jedoch unterbunden werden. Für Fußgänger und Radfahrer soll innerhalb des Gebietes ein durchgängiges Wegenetz geschaffen werden.

Für das Plangebiet sind Überlegungen hinsichtlich der Realisierung einer nachhaltigen Mobilität vorzunehmen. Die Integration einer Quartiersgarage, öffentliche abschließbare Fahrradgaragen und Flächen für die Nutzung der E-Mobilität sind mindestens vorzusehen.

3. Entwässerungssituation

Durch das Plangebiet verläuft ein Hauptsammler (Betonkanal) zur Ableitung des Mischwassers von Bockum-Hövel. Die Zugänglichkeit des Kanals muss weiterhin sichergestellt werden. In den gebietsumliegenden Straßen (Tarnowitzer Straße, Am Schmerberg, Südgeist) befinden sich ebenfalls zur Erschließung dienende Mischwasserkanäle. Westlich der Tarnowitzer Straße verläuft zusätzlich ein dem Erlenbach zulaufender namenloser Graben. Das Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten.

Die künftige Entwässerung des Baugebietes ist im Trennsystem vorgesehen.

Niederschlagswasser kann über zu planende Regenwasserkanäle abgeleitet werden. Möglichkeiten einer oberflächennahen Ableitung des Niederschlagswassers sind in den weiteren Planungsschritten zu überprüfen. Die Einleitung des Niederschlagswassers soll am Westrand des Plangebietes in den dort vorhandenen Graben Richtung Erlenbach erfolgen. Hierfür ist es notwendig, das Regenwasser in einer neu zu errichtende Regenrückhaltung im Plangebiet zu fassen.

Schmutzwasser ist über den vorhandenen Mischwasserkanal, der durch das Plangebiet verläuft abzuleiten. Je nach Gebietsentwicklung ist auch ein Anschluss an die vorhandenen Mischwasserkanäle in den gebietsumrandenden Straßen (Tarnowitzer Straße, Am Schmerberg, Südgeist) möglich.

4. Energieversorgung

Für das Plangebiet am Tarnowitzer Bogen ist die Nutzung von Gas und Öl als Energiequelle nicht mehr zeitgemäß. Alternative Möglichkeiten der Energieversorgung (z.B. Solar- und Geothermie, BHKW, Nutzung von Abwasserwärme) sind vorzuschlagen. Auch das Potenzial für die Erweiterung des Fernwärmnetzes ausgehend von der südlich des Bezirks liegenden Müllverbrennungsanlage in den Siedlungsraum von Bockum könnte erwogen werden.

5. Freiraum- und Grünstrukturen

Das Plangebiet wird westlich und nördlich durch die Tarnowitzer Straße begrenzt, die in Gänze im „Masterplan Freiraum“ mit der Zielsetzung „Grüne Magistrale“ definiert ist. Grüne Magistralen sind als repräsentative Stadträume z.B. durch entsprechende Begrünungsmaßnahmen aufzuwerten und gleichzeitig für den Rad- und Fußverkehr attraktiver zu gestalten.

In Gänze soll das Baugebiet an der Tarnowitzer Straße eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung erhalten. Hierzu sind die Grün- und Freiraumpotenziale des Plangebietes und seines Umfeldes in die Planungen mit einzubeziehen und die Aspekte der Frei- und Grünraumvernetzung (auch zur angrenzenden Landschaft) zu beachten und die Ortsrandgestaltung vorzunehmen. Grünstrukturen sollen zur Gliederung des Plangebietes beitragen. Die Beibehaltung der bestehenden Grünachse ist als städtebaulich sinnvoll zu betrachten. Geplante Grünbereiche könnten zur Entwässerung des Gebietes herangezogen werden.

6. Immissionsschutz

Das Plangebiet wird von Verkehrsachsen mit unterschiedlich hohen Verkehrsbelastungen tangiert, mögliche immissionsschutzrechtliche Konfliktpotenziale können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb müssen bei einer wohnbaulichen Konzeption aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung Immissionsschutzvorkehrungen zur Fahrbahn der Tarnowitzer Straße eingeplant werden. Hier sind sinnvolle städtebauliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen. 

Das nördliche und südliche Quartier kann verkehrstechnisch verbunden werden, um für den Notfall eine Beipasslösung zur Verfügung zu haben. Ein Durchfahrtsverkehr im Regelbetrieb für den motorisierten Individualverkehr sollte jedoch unterbunden werden. Für Fußgänger und Radfahrer soll innerhalb des Gebietes ein durchgängiges Wegenetz geschaffen werden. 

7. Klimaschutz/-anpassung

Im Plangebiet sind klimatisch wirksame Maßnahmen bei der Planung zu berücksichtigen und umzusetzen, um die mikroklimatischen Beeinträchtigungen (wie Hitzebelastungen, Starkregenereignisse oder Trockenheit) zu minimieren. Dadurch sollen insbesondere auch Auswirkungen auf die großmaßstäbliche Ebene (Mesoklima) ausgeschlossen werden.

Durch die Überplanung des Geltungsbereiches, der aktuell keine Bebauung aufweist, wird die Fläche ein erhöhtes Maß an zusätzlicher Versiegelung erfahren. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, in angemessenem Maße Begrünungs-, Entwässerungs- und Regenretentionsmaßnahmen im Zuge der Planung umzusetzen. Der Masterplan Freiraum formuliert hierfür das Leitthema der klimaangepassten Stadt. Die Verfolgung einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung durch die Planung wird vorausgesetzt.